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Dienstag, 20. Januar 2015

Erweiterung für Antworten auf Reklamationen

In einer spannenden Diskussion mit Kollegen haben wir das Thema "Produkthaftung" besprochen. Jedem der Gesprächsteilnehmer waren die üblichen Mittel der Reklamation (ausgestellt durch den Leistungsempfänger bei mangelhafter Leistungserbringung) und der Antwort auf diese in Form eines Fehlerberichts, 8-D Report o.Ä. (ausgestellt durch den Reklamationsempfänger; dem Leistungserbringer) bekannt. Für uns alle stellte sich jedoch die Frage, ob bereits die Antwort auf eine erhaltene Reklamation mittels eines Formblattes ein Zugeständnis ist und gegebenenfalls dadurch zu Ansprüchen vom Leistungsempfänger kommen kann. Niemand von uns konnte das direkt beantworten und wir haben Kontakt mit einem befreundeten Anwalt aufgenommen. Dieser fand den Gedanken sehr interessant und hat uns folgende Erweiterung für formgebundene Antworten auf Reklamationsschreiben empfohlen (am Beispiel des 8D-Reports):

Dieser 8D-Report ist eine vorläufige, auf dem derzeitigen Erkenntnisstand beruhende ausschließlich technische Stellungnahme. Er trifft keine Aussagen zu vertraglich oder gesetzlichen Haftungs- und Ersatzansprüchen und enthält oder begründet weder direkt noch indirekt eine Anerkenntnis für gleich welche Ansprüche.

Wir als Pragmatiker finden den Weg über Anwälte und die immer weitere Absicherung durch Anwälte nicht den korrekten Weg. Dennoch kann man in gewissen Situationen dazu gezwungen sein. Solche Situationen ergeben sich häufig mit "schwierigen Kunden". Bei diesen Kunden empfehlen wir eine Erweiterung im oben genannten Sinne.
Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass auch wir die partnerschaftliche Zusammenarbeit bevorzugen und diese als oberste Maxime sehen! Für den Fall der Fälle, müssen wir aber leider Vorsorge treffen...


Die Inhalte dieses Beitrags - vor allem die Rechtsinhalte - wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Freitag, 19. Dezember 2014

ISO/TS 16949:2015?

Sicherlich eine der spannendsten Fragen im Qualitätsmanagement der Automobilzulieferindustrie: Wird es auch eine Revision der ISO/TS 16949 geben?
Zum Hintergrund: Die ISO/TS 16949 erweitert die ISO 9001 um automobilspezifische Inhalte. Somit ist die ISO 9001 ein integraler Bestandteil. Bis vor kurzem war es nicht eindeutig, wie die IATF (International Automotive Task Force), als Hüterin der ISO/TS 16949, mit der Revision der ISO 9001 umgehen wird.
Seit dem 05. Dezember ist es beschlossen: Eine Arbeitsgruppe wurde mit dem Arbeitsauftrag eingesetzt, einen Vorschlag für die Umsetzung der neuen Struktur und der neuen Anforderungen aus der Revision der ISO 9001:2015 umzusetzen (auf dem aktuellen Stand des veröffentlichten DIS). Die Arbeitsgruppe besteht aus den Mitgliedern der IATF und somit aus den renommiertesten Automobilbauern der Welt. Als ersten Arbeitsauftrag wird die Arbeitsgruppe sicherlich die Diskussion führen müssen, wie die neue High-Level-Structure (HLS) der neuen ISO 9001-Revision umgesetzt werden kann. Diese neue Struktur ist bereits vom zuständigen ISO-Revisionskommitee beschlossen und wird kommen. Weitere Diskussionspunkte werden sicherlich auch der geforderte Umgang mit Risiken und der Wegfall der bekannten "Dokumentierten Verfahren".

Diese Entwicklung im Normenwesen der Automobilindustrie zeigt, was die ISO 9001 noch immer ist: Eine Basis und ein Richtungsgeber für Qualitätsmanagementsysteme in vielen Industriezweigen.